Mitarbeiter

Florian Heine

Herr Heine ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Neben der klassischen Sachbearbeitung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, ist er spezialisiert auf die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen in Bezug auf Kraftfahrzeuge aller Arten.

Zu seinem festen Mandantenstamm gehören gewerbliche Kraftfahrzeughändler sowie große und mittelständische Reparaturbetriebe. Da Herr Heine mit dem Verbraucherschutzvorschriften bestens vertraut ist, wird unsere Kanzlei auch von vielen Mandanten in ihrer Eigenschaft als Privathandelnde beauftragt.

Er ist Mitglied im Beirat Rechtsanwälte beim BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) und neben seiner Eigenschaft als Ausbilder für Rechtsreferendare am OLG auch Rechtsreferent für angehende Prüfingenieure. Durch die enge Zusammenarbeit mit Kraftfahrzeug-Ingenieuren verfügt er auch über das nötige technische Wissen bei der Durchsetzung der Ziele unserer Mandanten. Herr Heine betreut ebenfalls das Fachgebiet Versicherungsrecht in unserer Kanzlei, insbesondere die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus privaten Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen. Er besucht aktuell den Lehrgang zum Fachanwalt für Versicherungsrecht an der Hagen Law School.

Er leitet in unserer Kanzlei das Referat „Verbraucherrecht“, das sich mit den Ansprüchen von Verbrauchern aus Gewährleistung und auf Schadensersatz auseinandersetzt. Hierzu gehört auch das wirtschaftliche bedeutende Schmerzensgeldrecht.

Rechtsanwalt

Fachanwalt Verkehrsrecht