Strafrecht

Wir sind keine klassische Strafrechtskanzlei und vertreten nur in den Gebieten des Strafrechtes, die einen Bezug zu unseren Schwerpunktthemen aufweisen.

Im Bereich des Steuerstrafrechtes beraten wir zu den Pflichten von Geschäftsführern und Steuerpflichtigen, um Straftaten von vorherein zu vermeiden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die steuerlichen Angelegenheiten in der Vergangenheit möglicherweise falsch behandelt worden sind, beraten wir zu den Verpflichtungen aus §153 AO und helfen wo nötig dabei, Selbstanzeigen den Anforderungen an die Straffreiheit entsprechend auszuarbeiten. Wenn das Kind doch mal in den Brunnen gefallen ist, treten wir gegenüber der Buß- und Strafsachenstelle und ggf. dem Gericht auch als Verteidiger auf. Unsere breiten Kenntnisse des Steuerrechts und Bilanzrechts sind hierbei für den Erfolg von großer Bedeutung.

Im insolvenzrechtlichen Vorfeld unterliegen Geschäftsführer und Unternehmensinhaber einem erhöhten Pflichtenkanon, bspw. der Insolvenzantragspflicht, dem Verbot der Bevorzugung der „Lieblingsgläubiger“ und vielen anderen mehr. Wir helfen durch unsere Beratung dabei, diese Pflichten zu erfüllen und Strafbarkeit von vornherein zu vermeiden. Im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren verteidigen wir, wobei unsere Vertrautheit mit dem materiellen Insolvenzrecht und dem Bilanzrecht der Schlüssel zum Erfolg ist.

Im geschäftlichen Verkehr sieht sich der Unternehmer bisweilen dem Vorwurf des Betruges („Hat bestellt, obwohl er nie zahlen wollte…“) ausgesetzt und dem Geschäftsführer wird vom Gesellschafter im Streit gerne Untreue („Hat das Geld der Firma privat verwendet…“) vorgeworfen. Wir helfen zu klären, was an den Vorwürfen dran und verteidigen gegen diese. Für die Opfer helfen wir bei der Einleitung von Strafverfahren.

Im Bereich des Angelegerschutzes sind wir bei der Prüfung und Verfolgung von Betrugsvorwürfen aktiv. Hier dient das Strafverfahren oft zur Gewinnung von Erkenntnisgrundlagen, ohne die die zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung teilweise nur unter Erhöhten Schwierigkeiten gelingen kann.

Ein großer Fuhrpark und eine hohe Kilometerleistung führen fast zwangsläufig auch zu Berührungen mit dem Verkehrsstrafrecht. Hier verteidigen wir ebenfalls seit Jahren.

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