Baurecht

Die Kanzlei verfügt über eine langjährige und schwerpunktmäßige Erfahrung im Baurecht. Hierbei vertreten wir sowohl Bauhandwerker und Architekten, aber auch Bauherren. Hierbei sind wir sowohl mit klagende Architekten und Handwerker auf Bezahlung, wie aber auch mit Gewährleistungsfragen vertraut.

Daneben setzen wir uns auch mit dem öffentlichen Baurecht, also Fragen der Genehmigung Unzulässigkeit von Bauvorhaben, auseinander. Im Bereich des öffentlichen Baurechtes hat Rechtsanwalt Goldenstein nicht nur anwaltliche Erfahrung gesammelt, sondern gehörte auf sechs Jahre lang dem Bauausschuss der Stadt Erlangen an, sodass er das Verwaltungsverfahren von Ihnen kennt und weiß wie die Behörde „tickt“.

Zusammen mit FELLA FRICKE WAGNER sind wir zu dem in der Lage, auch hochkomplexe Großvorhaben sowohl in der Phase der Konzeption (insbesondere Vertragsgestaltung) und der Abwicklung (insbesondere Nachträge) zu begleiten.

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