Kaum ein zivilrechtliches Thema ist so steuerlich relevant, wie die Nachlassregelung. Hier bringen wir neben jahrelanger erbrechtlicher Erfahrung insbesondere auch unseren Bezug zum Steuerrecht ein. Da Immobilien oftmals einen wichtigen Teil des Nachlasses bilden, helfen unsere Erfahrungen im Immobilienrecht hier ebenfalls.
Wenn der Erbfall einmal eingetreten ist, helfen wir bei der Abwicklung. Unsere bankenrechtliche Erfahrung hilft bei den ersten Schritten unmittelbar nach dem Todesfall, unsere steuerrechtliche Erfahrung hilft bei der Abgabe der Steuererklärungen des Verstorbenen und bei den Erbschaftssteuerangelegenheiten.
Erbengemeinschaften unterstützen wir bei der gemeinsamen Verwaltung des Vermögens und der Erbauseinandersetzung. Hierbei können Mediationsverfahren helfen, Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Wo sich Konflikte nicht lösen lassen, vertreten wir gerne auch gerichtlich.